2007 ist eine neue Chemikalienverordnung, die so genannte ECHA - Legislation in Kraft getreten. Sie behandelt die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH).
Artikel 5 der REACH-Verordnung („No Data No Market“) legt fest, dass keine Stoffe im europäischen Wirtschaftsraum hergestellt oder aus Drittländern in die EU importiert werden dürfen, die nicht vorher bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki registriert wurden. Diese Regelung gilt für Stoffe als solche und für Stoffe als Bestandteil einer Zubereitung oder eines Erzeugnisses.
Zentraler Punkt ist, dass gemäß REACH klassische Schleifmittel als Erzeugnisse angesehen werden. Stoffe in Erzeugnissen sind nur dann zu registrieren, wenn der Stoff bei der Anwendung des Erzeugnisses absichtlich freigesetzt wird.
Bei der Anwendung von Schleiferzeugnissen findet jedoch keine beabsichtigte Stofffreisetzung statt. Diese Position wird auch von der Federation of European Producers of Abrasives (FEPA) vertreten.
TYROLIT Produkte – insbesondere gebundene konventionelle Schleifmittel – gelten also nicht als Stoffe oder Zubereitungen, sondern als Erzeugnisse mit unbeabsichtigter Freisetzung. Für solche müssen keine Sicherheitsdatenblätter vorgelegt werden. Im Sinne einer optimalen Kundenbetreuung und größtmöglicher Transparenz hat TYROLIT beschlossen, in Anlehnung an die Sicherheitsdatenblätter nach REACH, freiwillige Produktinformationen zu erstellen. Diese stehen bei Bedarf zur Verfügung.