Die Einhaltung geltender umweltrechtlicher Vorschriften ist für TYROLIT eine Selbstverständlichkeit. Das Unternehmen geht zudem in zahlreichen Bereichen freiwillig und bewusst über diese Mindeststandards hinaus.

 

Schleifwerkzeuge /Verschleißteile

Gebundene Schleifwerkzeuge – und damit der größte Teil des TYROLIT Sortiments – gelten unter den maßgeblichen Bestimmungen für unsere Branche als Verschleißteile bzw. Werkzeuge. TYROLIT orientiert sich an den Grenzwerten und Verboten der EU-Richtlinien, die sich auf Verschleißteile beziehen – und zwar auf freiwilliger Basis.

Ganz im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens, unserer hohen sozialen Verantwortung sowie im Bemühen um unsere Kunden orientiert sich die TYROLIT Gruppe dennoch freiwillig an den Grenzwerten und Verboten dieser Normen. Maschinen von TYROLIT entsprechen allen Anforderungen der EU Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG), sind auf ihre Richtlinien-Konformität bewertet und mit den entsprechenden CE-Kennzeichen versehen. Gemäß Richtlinie gehören in Maschinen verwendete Werkzeuge – wie unsere gebundenen Schleifmittel – weder zur Maschine selbst noch zu deren „auswechselbaren Ausrüstungen“. Werkzeuge fallen entsprechend aus dem unmittelbaren Geltungsbereich der Richtlinie heraus und bedürfen als Folge unter anderem keiner CE-Kennzeichnung. TYROLIT stellt jedoch alle erforderlichen Hinweise für den richtigen und sicheren Einsatz seiner gebundenen Schleifmittel zur Verfügung.

Denn Verschleißteile sind weder betroffen von der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikgeräte noch von der RoHS-Richtlinie 2015/863/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in solchen Geräten.

Da Schleifwerkzeuge nicht in die mit ihnen hergestellten Produkte eingehen, kommen darüber hinaus jene Bestimmungen der GADSL (Global Automotive Declarable Substance List) nicht zur Anwendung, die sich auf die Automotive-Branche beziehen.

Auch die Bauprodukteverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) greift bei TYROLIT Produkten nicht, da sie nicht dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut werden. 

 

Maschinen

Maschinen von TYROLIT entsprechen allen Anforderungen der EU-Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG). Sie sind auf ihre Richtlinien-Konformität bewertet und mit den entsprechenden CE-Kennzeichen versehen.

Gemäß Richtlinie gehören in Maschinen verwendete Werkzeuge – wie gebundene Schleifmittel – weder zur Maschine selbst noch zu deren „auswechselbaren Ausrüstungen“. Werkzeuge fallen daher aus dem unmittelbaren Geltungsbereich der genannten Richtlinie heraus und benötigen keine CE-Kennzeichnung.

TYROLIT stellt jedoch alle erforderlichen Hinweise für den richtigen und sicheren Einsatz seiner gebundenen Schleifmittel zur Verfügung.

Reach

Um den Anforderungen und Vorgaben der REACH-Verordnung zu entsprechen, wurde in der TYROLIT Gruppe eine zentrale Kompetenzstelle eingerichtet, die für eine stets gesetzeskonforme Umsetzung von REACH sorgt.

Mehr über Reach

 

Freiwillige Produktinformation

Zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz zu den verwendeten Inhaltsstoffen sämtlicher Produkte, sowie für sicherheitsbezogene Informationen, bietet TYROLIT eine offene Plattform für freiwillige Produktinformationen.

 

Sicherheitsdatenblätter